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Was passiert bei einem Todesfall?

Die Banken sperren nach Bekanntgabe das Konto des verstorbenen Kunden und verlangen für Bezüge einen Erbschein und die Zustimmung sämtlicher Erben. Dies kann schwere finanzielle Konsequenzen für die Hinterbliebenen nach sich ziehen.

Unsere Empfehlung: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Liebster oder Ihre Liebste testamentarisch als Willensvollstrecker eingetragen ist, denn nur so erhält er oder sie nach Ihrem Tod mit dem Willensvollstreckerzeugnis raschen Zugriff auf Ihr Konto.

Wenn man zusätzlich im Hinblick auf seinen Tod keine Vorkehrungen zu seinem Vermögen trifft, tritt die vom Zivilgesetzbuch vorgesehene Erbfolge mit den entsprechenden Erbteilen ein. Die Erbfolge sieht wie folgt aus: Je die Hälfte der Erbschaft geht an die Nachkommen und den überlebenden Ehegatten. Gibt es weder einen überlebenden Ehepartner noch direkte Nachkommen puttygen , so erben die Eltern des Erblassers je zur Hälfte. Sind auch diese vorverstorben, treten deren direkte Nachkommen an ihre Stelle. Hinterlässt ein Erblasser keine Erben, so fällt sein gesamter Nachlass an das Gemeinwesen. Bei Verheirateten kommt zudem das Ehegüterrecht zur Anwendung.

Alleinstehende, die keine Kinder haben und deren Eltern gestorben sind, wollen aber oft andere Personen oder Institutionen begünstigen als ihre Geschwister oder deren Nachkommen. Das können Sie mittels Testament oder Erbvertrag tun.

Bestimmen Sie also nicht nur zu Lebzeiten, wer als Ihr Nachkomme eintreten soll, sondern auch, wie die freien Quoten, die nicht durch Pflichtteile gebunden sind, verwendet werden. Unsere Vorsorgespezialisten sind gerne bereit, mit Ihnen Fragen zu beantworten wie: Beglaubigung – ja oder nein? Genügt ein handschriftlich geschriebenes Testament? Änderung eines bestehenden Testaments? Ist der Gang zum Notar immer notwendig? Kommen Sie bei uns vorbei – gerne beraten wir Sie im Rahmen eines ersten Termins kostenlos.

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